Kabinettsbeschluss: Gesetz zur Rentenanpassung 2022 


In diesem Gesetz werden außerdem noch der Nachholfaktor reaktiviert und wichtige Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umgesetzt.

Während der Corona Pandemie sind im Jahr 2020 die Löhne die als Grundlage zur Berechnung der Rentenanpassung relevant sind, stark gesunken. Daher hätte es im vergangenen Jahr eine Rentensenkung geben müssen. Als Olaf Scholz Bundesminister für Arbeit und Soziales war, hat er jedoch die Rentengarantie eingeführt - diese gilt heute immer noch und hat dafür gesorgt, dass wir im letztes Jahr statt einer Rentenkürzung eine Nullrunde hatten. Das bedeutet, dass die Renten nicht gesunken sind - sie sind aber auch nicht gestiegen. Dies ist eine direkte Folge der gesunkenen durchschnittslöhne 2020.

Dieser Gesetzentwurf sieht die Reaktivierung des Nachholfaktors vor. Der Nachholfaktor wurde erdacht um sicherzustellen dass Renten und Löhne sich im Gleichklang entwickeln. Dies fördert die Generationengerechtigkeit der gesetzlichen Rente. Somit wird die übersprungene Rentenkürzung vom letzten Jahr in die diesjährige Rentenanpassung eingerechnet. Ich freue mich sehr, dass wir dennoch eine starke Rentenerhöhung von 5,35 Prozent erhalten! Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Bundesländern seit fast vierzig Jahren!

Mit der Wiedereinführung des Nachholfaktors werden wir einen statistischen Revisionseffekt bereinigen, durch den das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) im Jahr 2021 einen Prozentpunkt höher ausgefallen ist - ohne dass die Renten dadurch gestiegen wären. Die Bereinigung führt dazu, dass das Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau passt.

Die Rentenerhöhung trägt auch dazu bei, dass die Angleichung der Ost- und Westrenten weiter voran schreitet. Bis spätestens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.

Neben diesen vielen Dingen werden wir mit diesem Gesetz einen weiteren wichtigen sozialdemokratischen Punkt umsetzen: wir haben den Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern im Bestand Verbesserungen versprochen. Diese Versprechen setzen wir jetzt um!

Im Jahr 2001 wurden die Renten für Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit reformiert und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Seitdem gibt es die Rente wegen voller- und wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente. Durch diesen Systemwechsel wurden noch einige Verbesserungen notwendig, die mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014 und dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz 2018 für Erwerbsminderungsrenten-Neuzugänge umgesetzt wurden.

Mit diesem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass EM-Rentenzugänge der Jahre 2001 bis 2014 einen pauschalen Zuschlag 7,5 Prozent und die Neuzugänge der Jahre 2015 bis 2018 einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Diese Differenzierung ist gerechtfertigt, da die zweite Gruppe bereits von den Verbesserungen durch das Gesetz 2018 profitierte.

Der Gesetzentwurf wird im Mai ins Parlament eingebracht und im Juni durch den Bundestag beschlossen. Jetzt geht die wirklich spannende Phase der Gesetzgebung los.