„Neues Wahlrecht – Der Bundestag wird arbeitsfähiger“

Dr. Tanja Machalet MdB begrüßt die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages

Letztlich sei es zwischen allen Parteien im Deutschen Bundestag unstrittig, dass das Parlament zu groß ist, wie Tanja Machalet unterstreicht: „Durch die Regelungen für Überhang- und Ausgleichsmandate hat der Bundestag derzeit 138 Abgeordnete mehr als vom Gesetz her eigentlich vorgesehen.“ Das wirkt sich nicht immer positiv auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments aus und wird daher von den Bürgerinnen und Bürgern auch zu Recht kritisiert.

 Die entscheidende Stimme für die Zusammensetzung des Bundestages ist nach dem Wahlrecht die Zweitstimme. Sie legt die Größen- und Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest. Das entsprechende Wahlergebnis konnte aber bisher nur korrekt abgebildet werden, wenn entstandene Überhangmandate bei einzelnen Parteien durch entsprechende Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien ausgeglichen wurden, um Verzerrungen des Wählerwillens zu vermeiden. Zudem gibt es bisher die sogenannte Grundmandatsklausel, die zu weiteren Stimmwertungleichheiten führt. Sie erlaubt es Parteien in Fraktionsstärke in den Bundestag einzuziehen, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen, aber dennoch bundesweit mindestens drei Direktmandate erringen konnten.

 Die Abgeordnete Tanja Machalet betont daher: „Diese Klausel schaffen wir neben den Überhangmandaten ebenfalls ab. Daher werden im zukünftigen Bundestag nur noch die Parteien vertreten sein, die von den Wählerinnen und Wählern mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen gewählt worden sind.“