Rentenpolitik - Klarstellung

Klarstellung der rentenpolitischenSprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Tanja Machalet: "Es geht mit Nichten darum, jemanden zu zwingen länger zu arbeiten als er oder sie dies kann und möchte."

In einem längeren Interview hat Olaf Scholz zum Thema Fachkräftemangel und Fachkräfteeinwanderung wörtlich gesagt: „Es gilt den Anteil derer zu steigern, die wirklich bis zum Renteneintrittsalter arbeiten können.“ Weiter hat er ergänzt, dass das vielen heute schwerfalle.

Es geht also mit Nichten darum, jemanden zu zwingen länger zu arbeiten als er oder sie dies kann und möchte. Es geht aber sehr wohl darum, Menschen die Möglichkeit offen zu halten, dies zu tun. Der Anteil derer soll gesteigert werden, die wirklich bis zu dieser Regelaltersgrenze arbeiten können. Dabei soll insbesondere verhindert werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Der Bundeskanzler hat nicht davon gesprochen, die Regelaltersgrenze zu erhöhen. Das wurde im Koalitionsvertrag explizit ausgeschlossen und dazu stehen wir auch.

Olaf Scholz hat im Interview mit Blick auf den Fachkräftemangel eine steigende Erwerbsbeteiligung Älterer als eine Maßnahme genannt. Er hat in diesem Zusammenhang auch noch auf weitere Maßnahmen hingewiesen - unter anderem die Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen, die Investition in berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterentwicklung der Einwanderungsmöglichkeiten und der Migrationspolitik.

Gerade beim Ende der Erwerbstätigkeit älterer Menschen ist zu beachten, dass eine Menge Wissen und Erfahrung verloren geht. Deshalb muss auch die Wertschätzung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden. Die letzten Jahre zeigen bereits, dass der Anteil der Erwerbstätigkeit von Personen im Alter zwischen 60 und 67 deutlich angestiegen ist.

Vor wenigen Wochen hat der Bundestag das 8. SGB IV-Änderungsgesetz verabschiedet. Darin haben wir auch geregelt, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentnerinnen und Frührentner abgeschafft werden. Es ist also möglich, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen und nebenher beliebig viel durch weitere Erwerbstätigkeit zusätzlich zur Rente zu verdienen. Bei längerfristiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können durch die Beiträge zur Rentenversicherung die eigenen Abschläge sogar gemindert und die Rente somit aufgebessert werden. Das ist eine wichtige zusätzliche Stellschraube für eine auskömmliche Alterssicherung.

Auch für Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner haben wir die Hinzuverdienstgrenzen angepasst. Sie sind nun deutlich für das Jahr 2023 auf ca. 17.000 Euro angehoben worden. Das soll einen möglichen Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern.

Unser umlagefinanziertes Rentensystem hat sich in den vergangenen Krisen bewährt. Der Rentenbericht der Bundesregierung für das Jahr 2022 zeigt auch, dass zum wiederholten Male schlechte Prognosen nicht zutreffend waren.

Damit das auch weiterhin so bleibt, haben wir im Koalitionsvertrag den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ festgeschrieben. Uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es ein besonderes Anliegen, die Themen Rehabilitation und Prävention voranzutreiben. Wir müssen sie als arbeitsmarktpolitische Instrumente sehen und begreifen – auch, wenn sie genauso zur Rentenpolitik gehören. Denn eine weiterhin gute und stabile Lage am Arbeitsmarkt ist die Grundlage für eine weiterhin verlässliche Rente. Deshalb haben wir auch vereinbart, Prävention, Rehabilitation sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz und das betriebliche Eingliederungsmanagement weiter zu stärken. Unser Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach allen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, möglichst gesund und fit ins Rentenalter zu kommen.  

Schon jetzt kann es attraktiv sein, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Wer über sein gesetzliches Eintrittsalter hinaus weiter ohne Rentenbezug arbeitet, erhöht so die eigene zukünftige Rente. Arbeitet man sozialversicherungspflichtig weiter, kommen die in der Zeit zusätzlich erworbenen Rentenansprüche hinzu. Das kann sich rechnen!

Außerdem haben wir schon Maßnahmen ergriffen, damit ältere Menschen bessere Beschäftigungsmöglichkeiten bekommen. Maßnahmen, die gegen eine Förderung von Erwerbstätigkeit von Rentnerinnen und Rentnern standen, haben wir abgeschafft. Wir haben beispielsweise auch die Regelung abgeschafft, dass Jobcenter Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II – unter gewissen Voraussatzungen – in die Altersrente schicken können. Diese Regelung, früher „Zwangsverrentung“ genannt, wurde mit dem Bürgergeldgesetz abgeschafft.  Ältere Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten weiterhin als arbeitslos und werden in der Praxis bei Beratung, Vermittlung und Förderung genauso berücksichtigt, wie alle anderen auch. Durch eine Reihe von Gesetzen haben wir zudem bessere Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen und haben noch weitere Verbesserungen und Erleichterungen in diesem Bereich geplant.

Neben all diesen Erleichterungen und Anreizen zu längerer Erwerbstätigkeit bleibt eines ganz klar: Die Rente für besonders langjährig Versicherte bleibt. Diese Rentenart erlaubt es, dass Menschen mit 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung früher und abschlagsfrei in Rente gehen. Wer kann und möchte, kann das gerne tun. Wir möchten zukünftig noch erreichen, dass die Entscheidung darüber, wann eine Person in Altersrente geht, nicht durch die persönliche Gesundheit bedingt wird.