Dr. Tanja Machalet MdB: Klimaneutrales Heizen für alle möglich machen!
Kernpunkt bleibt, dass ab dem Jahr 2024 neue Heizungen mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Tanja Machalet stellt aber auch noch einmal klar: „Niemand muss eine funktionierende Heizung austauschen.“ Einzig bei Neubauten solle diese Verpflichtung gelten, wobei es auch hier Ausnahmen und Übergangsfristen geben wird. „Ich weiß, dass gerade in unserer Region viele Haushalte noch auf die Wärmequellen Gas und Heizöl angewiesen sind. Dem trägt der Gesetzesentwurf Rechnung.“ Auch einer größeren Reparatur bestehender Heizungen steht ab 01.01.2024 nichts entgegen.
Konkret haben sich die Fraktionen der Ampelfraktionen auf folgende Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen:
Es wird mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung geben. Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst später wirksam werden - nämlich erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dadurch wird mehr Haushalten die Chance eröffnet, sich in Zukunft an klimafreundliche Fernwärme anschließen zu lassen. Dies soll auch gerade im ländlichen Raum ermöglicht werden.
Die Investitionen in neue Heizungen werden breit gefördert. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Tanja Machalet: „Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist.“
